Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß.

Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen Wort podos  für "Fuß" und logos für "Lehre/Kunde" ab.

Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der

Inneren Medizin, Chirurgie und Orthopädie.

Sie umfassen präventive und heilende therapeuthische Maßnahmen rund um den Fuß.

 

Podologen sind seit 2002 aufgrund des Podologengesetz (PodG) als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert. Sie sind somit Heilmittelerbringer.

Die Berufsbezeichnung ist geschützt. Wer den Titel "Podologe" oder "Med. Fußpfleger" tragen möchte, muss eine

2 jährige vollschulische Ausbildung (oder bis zu 4 Jahre in Teilzeit) mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren.

Die Ausbildung umfasst ca. 2000 Stunden Theorie und 1000 Stunden praktischen Unterricht, unter anderem in podologischen und ärztlichen Praxen.