Die Behandlung von Diabetikern dürfen Personen, die nicht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung 'Podologe / Podologin' besitzen, wegen der hier vorliegenden besonderen gesundheitlichen Problematik, nicht durchführen. Podologen / Podologinnen werden in diesem Bereich grundsätzlich auf Grund ärztlicher Verordnung tätig.
Hier ergibt sich direkt aus der Gesetzesbegründung, dass gerade die Behandlung von Diabetikern durch fachkompetent ausgebildete Podologen / Podologinnen ein Ziel der Gesetzgebung war.
Es wird dazu ausgeführt, dass so z.B. durch podologische Maßnahmen, flankiert durch ggf. erforderliche orthopädieschuhtechnische Maßnahmen die Zahl der Amputationen bei Diabetikern um mehr als 50 % reduziert werden könne.

Quelle:

Deutscher Podologen Verband e.V.


Kontakt

Podologie Seiz

Praxis für

medizinische Fußpflege

 

Brucknerstrasse 1

71640 Ludwigsburg

Tel: 07141 972 94 50

 

Internet: www.podologie-seiz.de

 

Email: [email protected]